Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Arbeit dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die bisherigen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden durch die nachstehenden ersetzt.
(2) Sie finden auch ohne erneute Vereinbarung auf zukünftige Geschäftsabschlüsse zwischen uns und dem Besteller Anwendung, soweit der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist (§ 310 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, 30 Kalendertage gebunden.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Lehnt der Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt dieses Angebot als angenommen.
(3) Die Verkaufsangestellten des Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist jederzeit auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Kundeninformationen/ Widerrufsrecht einsehbar.
Der Kunde hat die Waren für die Rücksendung unbeschadet seines Widerrufsrechts sorgfältig zu verpacken.
Falls es weiteren Klärungsbedarf bezüglich der Rücksendung geben sollte, kann der Kunde uns jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:
Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Bleekstrasse 26, D-30559 Hannover
Tel. +49 511 9546539 Fax +49 511 9546537
http://www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de
(2) Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Nutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Rückgaberechtes ist deren Wert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Ware durch den Besteller schuldhaft zerstört oder beschädigt wurde. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht.
§ 4 Maße und Gewichte
Mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in Listen, Angeboten und Auftragsbestätigungen nur als Richtwerte, die Abweichungen im Rahmen des technisch Üblichen zulassen. Veränderungen, die der technischen Entwicklung angepasst sind, behalten wir uns vor.
§ 5 Preis
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Porto, Verpackung, Versicherungs- und Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 7 % des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
§ 6 Lieferzeiten
(1) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mit-geteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, ins-besondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit aus diesen Gründen um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
(4) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, so-weit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
(1) Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Als anteilige Versandkostenpauschale für Porto und Verpackung wird für den Normalversand per Post ein Betrag von 6,90 EUR erhoben. Bestellungen über 75,00 EUR werden - sofern keine Netto- oder Sonderpreise vereinbart sind - versandkostenfrei geliefert. Die Kosten für Frachtversand werden nach Aufwand berechnet. Besondere Versandarten auf Wunsch des Kunden werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Lieferung ins Ausland werden die vollen Versandspesen berechnet.
Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
(2) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
(4) Die Lieferung erfolgt bei Bestellern, die bereits eine Kundennummer besitzen, gegen Rechnung, auf Wunsch auch per Nachnahme. Die Erstbelieferung eines neuen Bestellers erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die Lieferung ins Ausland erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.
(5) Verweigert der Empfänger die Annahme einer Sendung, so hat er bzw. der Besteller die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt auch für Rücksendungen, für die wir nach Maßgabe der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht verantwortlich sind. Für Rücksendungen aufgrund eines Widerrufs nach §3 hat der Besteller die Kosten zu tragen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten.
(3) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen Verschweigens eines Mangels oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. § 437 Nr. 3 BGB geltend macht.
(6) Die vorstehenden Regelungen der Absätze 1 - 6 gelten nicht für Gebrauchtwaren, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
(7) Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierüber je-doch nur dann nach Maßgabe des § 11, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dieses ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes:
(4) Über Absatz (1) hinausgehend behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, vor.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt die Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(7) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Lieferung der Gegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwaltet das Miteigentum für uns.
(8) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als sie der Wert hier zu sichernder Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Allgemeine Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
(2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(3) Die Verkäuferin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(4) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 3 und 4 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(6) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen und Mahnungen können aus rechtlichen Gründen leider nicht in Blindenschrift erstellt werden.
(2) Rechnungen des Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Rabatte und Skonti werden nicht gewährt. Überweisungsgebühren und Bankspesen, insbesondere auch im internationalen Zahlungsverkehr, gehen zu Lasten des Bestellers. Rechnungen sind ausschließlich in Euro zu bezahlen.
(3) Der Verkäufer behält sich die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
(4) Der Besteller gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Wir behalten uns vor, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen eins und zwei gerät der Besteller dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Besteller nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
(5) Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Kosten für die erste Mahnung werden von uns nicht geltend gemacht. Die Kosten der zweiten Mahnung betragen 12,80 EUR.
(6) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz des Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH, also Hannover.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Hannover. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
(3) Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist, soweit es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hannover (Artikel 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.
§ 13 Anwendbares Recht; Teilnichtigkeit
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 14 Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 15 Bundesdatenschutzgesetz
Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist die Verkäuferin verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an die Verkäuferin oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an die Verkäuferin zurücksenden. Bitte achten Sie dabei auf eine ausreichende Frankierung.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
• Symbol durchgestrichene Mülltonne
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
• Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
• Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
• Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
(Stand März 2021)
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